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Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Wie schon in den Vorjahren gehandhabt, wird aufgrund der neuen Gesetzeslage der Besamungsbeitrag für Rinder für das jeweilige Jahr nur mehr einmal - im Nachhinein - abgerechnet.
Alle betroffenen Landwirte werden gebeten, in den nächsten Tagen mit den Belegscheinen und dem Ausdruck vom Landeskontrollverband NÖ (unter Auswertungen) auf das Gemeindeamt zu kommen.
Landwirte, die keinen Ausdruck vom Landeskontrollverband besitzen, können hier eine Liste herunter laden bzw. diese im Gemeindeamt abholen.
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10.12.2013