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 Damit Einsatzfahrzeuge, aber auch die Müllabfuhr die Liegenschaften direkt erreichen können, ist die Einhaltung des Lichtraumprofils notwendig.

Das ist der Bereich über der Fahrbahn (auf 450 cm Höhe) bzw. dem Gehweg (auf 250 cm Höhe), der frei von Ästen und Blättern gehalten werden muss, damit der Verkehr nicht behindert wird. Aktuell kommt es an vielen Stellen im Bezirk zu Zufahrtsbehinderungen. Wir bitten Sie Ihre Grundgrenzen hin zum öffentlichen Raum zu kontrollieren und gegebenenfalls Bäume und Sträucher zurückzuschneiden. Durch Freihaltung des Lichtraumprofils gewährleisten Sie die ungehinderte Zufahrt für die Müllabfuhr, aber auch in Notfällen die Erreichbarkeit Ihrer Liegenschaft für Einsatzfahrzeugen.

20.06.2024

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