Halten und Parken entlang der "alten Volksschule" verboten!

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Park- und Parkverbot bei Haltestelle alte Volksschule

Am Allerheiligentag (1.11.) Nachmittag bitte besonders beachten!

Im Zuge einer Verkehrsverhandlung am 17. Juni 2015 wurde die Gemeinde ersucht die Bevölkerung darauf hinzuweisen, dass im Bereich der Postautohaltestelle bei der "alten Volksschule" (St.Oswald 17) entlang der Landesstraße 7280 laut Straßenverkehrsordnung das Halten und Parken generell verboten ist.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass durch das Parken die gesetzliche Fahrbahnbreite von 6,5 m nicht mehr gegeben ist.

Die Gemeinde ersucht, die Autofahrer um Einhaltung des § 24 StVO!

28.10.2015

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