Die Landwirte können die Abrechnung für den Besamungsbeitag für Rinder (agrarische De-minimis-Beihilfe gemäß § 27 NÖ Tierzuchtgesetz 2008) für das Kalenderjahr 2024
bis Montag, den 24.2.2025
mit dem beiliegendem Antrag mit Besamungsscheinen oder mit dem Ausdruck über den Zuchtverband (unter www.lkv-service.at - LKV Herdenmanagement Login - einloggen mit den
Oder händisch in dieser Liste eintragen: