Abrechnung Besamungsbeitrag bis Montag, den 24. Februar

Rinder[1]

Die Landwirte können die Abrechnung für den Besamungsbeitag für Rinder (agrarische De-minimis-Beihilfe gemäß § 27 NÖ Tierzuchtgesetz 2008) für das Kalenderjahr 2024

bis Montag, den 24.2.2025

mit dem beiliegendem Antrag mit Besamungsscheinen oder mit dem Ausdruck über den Zuchtverband  (unter www.lkv-service.at - LKV Herdenmanagement Login - einloggen mit den 

Oder händisch in dieser Liste eintragen:

 

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20.02.2025

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