Zulassungsverfahren

Erst nach erfolgter bzw. bereits im Besitz befindlicher Betriebserlaubnis bzw. der technischen Kfz-Überprüfung (im Falle eines Gebrauchtwagens) kann um Zulassung des Kraftfahrzeugs im neuen Aufenthaltsland angesucht werden.

Weiterführende Links

Zulassung von Autos und anderen Kfz in der EU (→ Your Europe)

Letzte Aktualisierung: 23. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Bei Fragen oder Problemen mit Ihren Mülltonnen kontaktieren Sie den Gemeindeverband für Umweltschutz Bezirk Melk. Tel: +43 (2755) 26 52-31
Behälterbereitstellung: Am Vorabend des jeweiligen Abfuhrtages, jedoch bis spätestens 5 Uhr früh am Tag der Abfuhr!
Bei Zufahrtsbehinderungen z.B: Baustellen: Bitte die Abfuhrbehälter an einen für das Müllfahrzeug leicht erreichbaren Platz bereitstellen.

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