Urteil

Im juristischen Sinn ist ein Urteil eine gerichtliche Entscheidung, für die besondere Formen vorgeschrieben sind. Es enthält den Urteilskopf, den Urteilsspruch und seine Begründung sowie die Unterschrift der Richterin/des Richters und der Schriftführerin/des Schriftführers.

Hinweis

Während im Strafverfahren das Urteil mündlich verkündet und begründet und erst danach niedergeschrieben wird, wird es im Zivilverfahren meist nur schriftlich ausgefertigt und den Parteien zugestellt.

Ausführliche Informationen zum Thema "Urteilsverkündung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Bei Fragen oder Problemen mit Ihren Mülltonnen kontaktieren Sie den Gemeindeverband für Umweltschutz Bezirk Melk. Tel: +43 (2755) 26 52-31
Behälterbereitstellung: Am Vorabend des jeweiligen Abfuhrtages, jedoch bis spätestens 5 Uhr früh am Tag der Abfuhr!
Bei Zufahrtsbehinderungen z.B: Baustellen: Bitte die Abfuhrbehälter an einen für das Müllfahrzeug leicht erreichbaren Platz bereitstellen.

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