Meldebestätigung

Bei der An-/Um- und Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich wird von der Meldebehörde eine Meldebestätigung ausgehändigt. Diese bestätigt, dass jemand an einem bestimmten Ort gemeldet ist und dient zur Vorlage bei der Behörde.

Hinweis

Für An-/Um- und Abmeldungen, die vor dem 1. März 2002 durchgeführt wurden, wurde der Durchschlag des sogenannten "Meldezettels" ausgehändigt. Dieser "alte" Meldezettel behält seine Gültigkeit weiter. Der "neue" Meldezettel bezeichnet jedoch lediglich das Antragsformular, das für eine An-/Um- und Abmeldung benötigt wird.

Ausführliche Informationen zum Thema "Meldebestätigung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Bei Fragen oder Problemen mit Ihren Mülltonnen kontaktieren Sie den Gemeindeverband für Umweltschutz Bezirk Melk. Tel: +43 (2755) 26 52-31
Behälterbereitstellung: Am Vorabend des jeweiligen Abfuhrtages, jedoch bis spätestens 5 Uhr früh am Tag der Abfuhr!
Bei Zufahrtsbehinderungen z.B: Baustellen: Bitte die Abfuhrbehälter an einen für das Müllfahrzeug leicht erreichbaren Platz bereitstellen.

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit Twitter