Nationalratswahl 2013

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Nationalratswahl 2013

Wählen mit Wahlkarte:

Personen, die am Wahltag (29. September 2013) verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa bei Ortsabwesenheit aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Ebenso haben Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, oder wegen ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen ihnen unmöglich ist, ihre Stimme vor einer besonderen Wahlbehörde abzugeben, Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.

Die Beantragung einer Wahlkarte ermöglicht Wählerinnen und Wählern größtmögliche Flexibilität bei der Stimmabgabe. Mit der Wahlkarte kann die Stimme - außerhalb der Heimatgemeinde - sowohl vor einer Wahlbehörde, als auch mittels Briefwahl abgegeben werden. Der notwendige Vordruck (das Wahlkartenkuvert) ist in beiden Fällen der gleiche. Das bedeutet, dass sich Wählerinnen und Wähler, die im Besitz einer Wahlkarte sind, auch erst sehr kurzfristig entscheiden können, ob sie ein Wahllokal aufsuchen oder sich stattdessen der Briefwahl bedienen wollen. Beachten Sie aber, dass vom Ausland aus nur die Briefwahl möglich ist.

Bei der Briefwahl kann die Wahlkarte sowohl in Österreich als auch im Ausland dazu verwendet werden, um persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst an einem beliebig gewählten Ort die Stimme abzugeben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiterzuleiten.

Wo kann ich die Wahlkarte beantragen? Sie können die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax 07415/729122 gegebenenfalls auch per E-Mail gde.stoswald@wvnet.at oder über die Internetmaske der Gemeinde) beginnend mit 21. Juni 2013 (Tag der Wahlausschreibung) beantragen.

Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig! Schriftlich: bis zum vierten Tag vor dem Wahltag (25. September 2013); wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag (27. September 2013), 12.00 Uhr. Sie können unter folgendem Link die Wahlkarte elektronisch anfordern: Wahlkartenantrag Mündlich (persönlich): bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag (27. September 2013), 12.00 Uhr.

23.08.2013

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