Information zur Bundespräsidentenwahl

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Wahl

Am 9. Oktober 2022 findet gemäß der Ausschreibung die Wahl des Bundespräsidenten statt. In diesem Beitrag informieren wir Sie laufend über Fristen, Briefwahl, etc…

Der Stichtag für die Bundespräsidentenwahl 2022 fällt auf Dienstag, 9. August. Wahlberechtigt sind alle Personen, die zum Ablauf dieses Tages

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
  • in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind

Ab sofort können Wahlkarten über www.wahlkartenantrag.at beantragt werden, der Versand beginnt nach Einlangen der Wahlunterlagen Mitte September

Ab wann und bis wann kann man eine Wahlkarte beantragen 

  • Persönlich bis zwei Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr bei uns im Bürgerservice (Freitag, 7.10.2022 bzw. Freitag, 4.11.2022 bei einer allfälligen Stichwahl)
  • Schriftlich bis vier Tage vor der Wahl, 24:00 Uhr (Mittwoch, 5.10.2022 bzw. Mittwoch 2.11.2022 bei einem  allfälligen weiteren Wahlgang; Stichwahl)
  • Eine telefonische Beantragung ist gesetzlich unzulässig!

HINWEIS: Die (Brief-)Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, 17.00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde einlagen oder Wahltag in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Eine Abgabe durch einen Überbringer ist zulässig.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein weißes verschließbares Wahlkuvert (bzw. ein beiges Kuvert im Falle einer Stichwahl). Auf der Wahlkarte finden Sie Anweisungen zur Ausübung der Briefwahl. Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt angeschlossen. Sie können die Briefwahlstimme für die Wahl am 9.10.2022 sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.

HINWEIS: Die Stimmabgabe mittels Briefwahl darf im Fall eines zweiten Wahlgangs (Stichwahl) kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung frühestens am neunten Tag nach dem Wahltag des ersten Wahlgangs, also frühestens am 18.10.2022 erfolgen.

Welche Fehler führen zur Nichtigkeit bei der Briefwahl?

Bitte beachten Sie, dass die Wahlkarte vollständig ausgefüllt werden muss. Die Stimmabgabe im Weg der Briefwahl ist nichtig, wenn:

  • die eidesstattliche Erklärung (Unterschrift) nicht oder nachweislich nicht durch den Wahlberechtigten abgegeben wurde,
  • die Wahlkarte kein Wahlkuvert enthält,
  • die Wahlkarte zwei oder mehrere weiße Wahlkuverts enthält,
  • die Wahlkarte für eine allfällige Stichwahl zwei oder mehrere beige Wahlkuverts enthält,
  • die Wahlkarte ein anderes oder mehrere andere als das weiße Wahlkuvert enthält bzw. die Wahlkarte für die Stichwahl zwei oder mehrere beige Wahlkuverts enthält,
  • das Wahlkuvert beschriftet ist,
  • die Wahlkarte derart beschädigt bei der Bezirkswahlbehörde einlangt, dass ein vorangegangenes missbräuchliches Entnehmen oder Zurücklegen des inliegenden Wahlkuverts nicht ausgeschlossen werden kann,
  • aufgrund eines Verklebens der unter der Lasche gelegenen Felder der Wahlkarte die Daten oder die Unterschrift des Wählers nicht mehr sichtbar gemacht werden können,
  • die Wahlkarte nicht spätestens am Wahltag, 17 Uhr bei einer Bezirkswahlbehörde eingelangt oder in einem Wahllokal abgegeben worden ist bzw. bei einer allfälligen Stichwahl die Wahlkarte vor dem 18.10.2022 einlangt oder offenkundig vor diesem Tag zur Stimmabgabe verwendet worden ist.
  • Damit die Stimme gültig ist, muss weiters die Wahlkarte verschlossen sein und auch das den Stimmzettel beinhaltende Wahlkuvert verschlossen sein.

Kann man mit einer Wahlkarte auch im Wahllokal wählen?

Die Briefwahl ist eine zusätzliche Möglichkeit vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Deshalb besteht auch weiterhin die bisherige Möglichkeit in ein Wahllokal unter Vorlage eines Identitätsnachweises zu gehen und dort mit der Wahlkarte zu wählen. Beachten Sie dabei, dass das nur möglich ist, solange Sie die Wahlhandlung noch nicht (durch Vornahme der Briefwahl) vorgenommen haben.

Kann man eine Ersatzkarte für verloren gegangene Wahlkarten bekommen?

Duplikate für abhanden gekommene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten oder amtliche Stimmzettel dürfen von der Gemeinde nicht ausgefolgt werden. Unbrauchbar gewordene Wahlkarten, die noch nicht zugeklebt und bei denen die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben wurde, können an die Gemeinde retourniert werden. In diesem Fall kann die Gemeinde nach Erhalt der Wahlkarte ein Duplikat ausstellen.

05.10.2022

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