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Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Am 9. Oktober 2022 findet gemäß der Ausschreibung die Wahl des Bundespräsidenten statt. In diesem Beitrag informieren wir Sie laufend über Fristen, Briefwahl, etc…
Der Stichtag für die Bundespräsidentenwahl 2022 fällt auf Dienstag, 9. August. Wahlberechtigt sind alle Personen, die zum Ablauf dieses Tages
Ab sofort können Wahlkarten über www.wahlkartenantrag.at beantragt werden, der Versand beginnt nach Einlangen der Wahlunterlagen Mitte September
Ab wann und bis wann kann man eine Wahlkarte beantragen
HINWEIS: Die (Brief-)Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, 17.00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde einlagen oder Wahltag in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Eine Abgabe durch einen Überbringer ist zulässig.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein weißes verschließbares Wahlkuvert (bzw. ein beiges Kuvert im Falle einer Stichwahl). Auf der Wahlkarte finden Sie Anweisungen zur Ausübung der Briefwahl. Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt angeschlossen. Sie können die Briefwahlstimme für die Wahl am 9.10.2022 sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.
HINWEIS: Die Stimmabgabe mittels Briefwahl darf im Fall eines zweiten Wahlgangs (Stichwahl) kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung frühestens am neunten Tag nach dem Wahltag des ersten Wahlgangs, also frühestens am 18.10.2022 erfolgen.
Welche Fehler führen zur Nichtigkeit bei der Briefwahl?
Bitte beachten Sie, dass die Wahlkarte vollständig ausgefüllt werden muss. Die Stimmabgabe im Weg der Briefwahl ist nichtig, wenn:
Kann man mit einer Wahlkarte auch im Wahllokal wählen?
Die Briefwahl ist eine zusätzliche Möglichkeit vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Deshalb besteht auch weiterhin die bisherige Möglichkeit in ein Wahllokal unter Vorlage eines Identitätsnachweises zu gehen und dort mit der Wahlkarte zu wählen. Beachten Sie dabei, dass das nur möglich ist, solange Sie die Wahlhandlung noch nicht (durch Vornahme der Briefwahl) vorgenommen haben.
Kann man eine Ersatzkarte für verloren gegangene Wahlkarten bekommen?
Duplikate für abhanden gekommene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten oder amtliche Stimmzettel dürfen von der Gemeinde nicht ausgefolgt werden. Unbrauchbar gewordene Wahlkarten, die noch nicht zugeklebt und bei denen die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben wurde, können an die Gemeinde retourniert werden. In diesem Fall kann die Gemeinde nach Erhalt der Wahlkarte ein Duplikat ausstellen.
05.10.2022