Startseite |Webcam |Kontakt |Cookies |Sitemap |Wetter |Suche |Datenschutz |Impressum
Startseite > Aktuelles
Es gab Beschwerden, dass bereits vorige Woche mehrmals Feuerwerkskörpern (Raketen, Schweizer Kracher usw.) im Ortsgebiet abgeschossen wurden. Dies ist jedoch laut Pyrotechnikgesetz nicht erlaubt. Sollte es nochmals passieren, wird Anzeige erstattet.
Zur Information von der Polizei:
Beim Abschießen von Knallkörpern und Raketen kommt es oft zu schweren Verbrennungen, Augenverletzungen oder Verletzungen, die bis zum Verlust von Körperteilen führen. Unsachgemäßes Hantieren, Abfeuern unter Alkoholeinfluss, verantwortungslose Weitergabe von Feuerwerkskörpern an nicht berechtigte Personen oder selbst produzierte Knaller und illegale in Österreich verbotene Böller verursachen nicht nur schwere Verletzungen, sondern auch erhebliche Sachschäden. Die Polizei geht bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz vor, um eine Gefährdung und Belästigung durch missbräuchliche Verwendung von Pyrotechnik zu vermeiden. Pyrotechnische Gegenstände, die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen verkauft, besessen oder verwendet werden, können von der Polizei beschlagnahmt werden. So werden jedes Jahr in Österreich etwa drei Tonnen Material sichergestellt, das anschließend vom Entschärfungsdienst des Bundeskriminalamtes vernichtet wird.
"Gut 80 Prozent der Feuerwerkskörper stammen aus asiatischer Produktion, viele sind per Hand gefertigt. Da kann es immer wieder zu Fehlfunktionen kommen", sagt Entschärfungsspezialist Thomas Csengel. Aus dem Ausland selbst importierte Böller stellen laut den Experten eine unkalkulierbare Gefahr dar. "Wir empfehlen, die Feuerwerkskörper im Inland zu kaufen. Da können die Händler beraten, Sicherheitsbestimmungen erläutern und Tipps geben", erläutert Csengel. Alles, was man selbst importiert, kann nach dem Pyrotechnikgesetz illegal und somit gefährlich sein, weil es nicht den Qualitätskriterien entspricht. Es könnten chemische Stoffe verwendet werden, die gefährlich und gesundheitsschädlich sind. Die meisten Unfälle passieren, "weil oft Alkohol im Spiel ist, und weil selbst gebastelt wird, damit die Explosionen größer und intensiver ausfallen", sagt Helmut Szagmeister vom Entschärfungsdienst.
Die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln der Kategorie F2 (Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Pyrodrifter, Raketen, Knallfrösche, Sprungräder und andere) im Ortsgebiet ist generell verboten. Ausnahmeregelungen können durch den Bürgermeister erteilt werden. Dieser kann mit Verordnung Teile des Ortsgebiets von diesem Verbot ausnehmen. Ungeachtet dieser Verordnung ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 innerhalb oder in unmittelbarer Nähe einer Menschenansammlung verboten. Die Verwendung von Pyrotechnik innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinderheimen, Alters- oder Erholungsheimen, Kirchen sowie Tierheimen und Tiergärten ist grundsätzlich verboten.
In geschlossenen Räumen dürfen nur pyrotechnische Artikel verwendet werden, die aufgrund ihrer Art dafür bestimmt sind. Dies sind F1- und vereinzelt F2-Produkte. Unter F1-Produkte fallen in erster Linie Tischfeuerwerke, Traumsterne, Knallbonbons, Partyknaller sowie Konfettiartikel. Die Verwendung von F2-Produkten in geschlossenen Räumen ist nur erlaubt, wenn dies am Gegenstand oder in dessen Gebrauchsanweisung ausdrücklich vorgesehen oder für zulässig erklärt ist.
20.11.2023