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Die Landwirte können die Abrechnung für den Besamungsbeitag für Rinder (agrarische De-minimis-Beihilfe gemäß § 27 NÖ Tierzuchtgesetz 2008) für das Kalenderjahr 2023
von 10. Jänner 2024 bis Ende Februar 2024
mit dem beiliegendem Antrag mit Besamungsscheinen oder mit dem Ausdruck über den Zuchtverband (unter www.lkv-service.at - LKV Herdenmanagement Login - einloggen mit den eigenen Zugangsdaten - Auswertungen - Übersichten - Belegungsliste - Klick auf Bel. Datum zur Sortierung!) am Gemeindamt stellen.
Oder händisch in dieser Liste eintragen:
Datei herunterladen (274 KB) - .PDF
15.01.2024