Abrechnung Besamungsbeitrag

Rinder[1]

Die Landwirte können die Abrechnung für den Besamungsbeitag für Rinder (agrarische De-minimis-Beihilfe gemäß § 27 NÖ Tierzuchtgesetz 2008) für das Kalenderjahr 2023 

von 10. Jänner 2024 bis Ende Februar 2024 

mit dem beiliegendem Antrag mit Besamungsscheinen oder mit dem Ausdruck über den Zuchtverband  (unter www.lkv-service.at - LKV Herdenmanagement Login - einloggen mit den eigenen Zugangsdaten - Auswertungen - Übersichten - Belegungsliste - Klick auf Bel. Datum zur Sortierung!)  am Gemeindamt stellen.

  • Es ist sinnvoll erst nach dem Besuch des "Milchmessers" zu beantragen, damit alle Besamungen bis 31.12.2023 erfasst sind!

Oder händisch in dieser Liste eintragen:

 

Datei herunterladen (274 KB) - .PDF

15.01.2024

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