Gründungsurkunde

"IM NAMEN DER HEILIGEN UND UNGETEILTEN DREIFALTIGKEIT (entbietet) KONRAD,
DURCH GOTTES GNADE BISCHOF VON PASSAU,
ALLEN CHRISTGLÄUBIGEN EINEN SEGENSGRUSS AUF EWIGE ZEITEN."


Es gehört zur Art guter Fürsten, Kirchen zur Ehre Gottes zu gründen und sie reich auszustatten, um dadurch den göttlichen Lohn zu erlangen.

Dadurch wird nämlich ihr guter Ruf vermehrt und nimmt auf Erden zu und im Himmel wird ihnen Ruhm und Vergeltung reichlich zuteil. Denn nichts läßt Gott unbelohnt oder unbestraft.

Da dem so ist, tun wir allen Christgläubigen, künftigen wie gegenwärtigen, kund und zu wissen, daß wir, durch die Bitten unseres Neffen, des Burggrafen Friedrich von Regensburg, bewogen, eine gewisse Kirche auf seinem Grundbesitz, welche Nochelingen heißt, geweiht und sie zur Pfarr- und Mutterkirche bestimmt haben.

Das Gebiet dieser Pfarre haben wir aber vom Weidenbach, wo der Grundbesitz der Mönche von Baumgartenberg beginnt und über den ganzen Grundbesitz des oben genannten Grafen Friedrich und seines Vaters Heinrich, soweit er sich in Richtung auf das Böhmenland hin erstreckt, ausgedehnt und von dort nach aufwärts und abwärts zur Rechten und zur Linken und ringsum alles, was man bebauen kann, bis zur östlichen Ysper und entlang diesem Fluß abwärts bis zur Donau voll und ganz diesem Gebiet eingefügt.

Den dritten Teil der Zehente aber, der uns zusteht, übergeben wir frei und unbehindert zum Gebrauch und Unterhalt des Pfarrers, der dort auf rechtmäßiges Bitten des vorgenannten Grafen hin eingesetzt und vom Bischof von Passau mit der Seelsorge betraut wird, und wir gewähren ihn auf ewige Zeiten.

Ausgenommen sind davon die Zehente, welche von den zwei Dörfern Nöchling geleistet und erbracht werden; diese gehörten durch Verleihung unserer Vorgänger seit uralter Zeit zum Unterhalt unserer Mitbrüder und Mitdomherrn zu St.Stephan in Passau und sollen weiterhin ohne irgendeine Schmälerung des Rechtes der Zehenteinhebung auf ewige Zeiten zu ihrem Unterhalt gehören, wenn sie nicht etwa durch einen rechtmäßigen Tausch übergeben werden; diese Dörfer sollen nur Taufe und Begräbnis und die übrigen Gottesdienste von der oben genannten Pfarrkirche Nochelingen und dem Priester, der an ihr dient, erhalten.

Damit das auf künftige Zeiten gültig und unangetastet bleibe, bestätigen wir es durch das Schriftstück der vorliegenden Urkunde und bekräftigen es durch Aufdrücken unseres Siegels.

Als Zeugen dieser Sache sind folgende verzeichnet:
Ulrich, Propst von St.Pölten; Selpker, Propst von St.Johann in Sarming; Ulrich, Propst von Ardagger;
Rupert,Propst von Münster; Adalbert, Pfarrer von St.Pölten; Gottfried von Mühlich (Mühling ?); Gottschalk von Viehdorf;
Otto, der Notar;aus dem Laienstand: Friedrich, der Burggraf, Reinger von Ried; Konrad, Marktgraf von Montferat;
Ernst von Traun; Ozo von Streitwiesen und seine zwei Söhne Heinrich und Konrad; Heinrich von Spielberg,
Berthold von Au; Ramunt von Karlsbach und sein Bruder Rapholt; Gebhart von Ybbsfeld; Balduin von Ennsbach.

Das ist geschehen im Jahre tausendeinhundertsechzig seit der Menschwerdung unseres Herrn Jesus Christus, im siebenten Römerzinsjahr, am 22. September.
Gegeben zu St. Johann in Sarming am selben Tage."

(Übersetzt von Prof. Dr. Pater Benedikt Wagner, Stift Seitenstetten, 1981)



Zur Pfarre St.Oswald gehörten ursprünglich das Gebiet der späteren Pfarren St.Oswald, Nöchling, Dorfstetten und Ysper.
Der Patron der Pfarrkirche und der Pfarre ist der hl. Oswald. Der hl. Oswald, König von Northumbrien (Nordengland), bemühte sich um die Einführung und Festigung des Christentums in seinem Land. Er gewann eine Art Oberherrschaft über fast ganz England, bis er in der Schlacht auf dem Maserfelth am 5. August 642 im Alter von 38 Jahren Krone und Leben durch den heidnischen König Penda von Mercien verlor.

Schon frühzeitig verehrt, verbreitete sich sein Kult durch die Schottenmönche rasch auf dem europäischen Festland, besonders in den Alpenländern. Mancherorts zählt er zu den 14 Nothelfern; er wird als Patron der Schnitter, aber auch als Patron des Viehs verehrt.

 

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