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Zur Unterstützung von Handwerksbetrieben bei der Erbringung von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Wohnraumschaffung durch Zu- und Neubauten wird ein neuer Handwerkerbonus aufgelegt.
Konkret werden dabei erbrachte Arbeitsleistungen von Handwerksarbeiten bis zu 10.000 Euro mit einem Fördersatz von 20 Prozent – daher mit einem Höchstsatz von 2000 Euro – gefördert. „Dadurch werden einerseits Anreize zur Wohnraumschaffung und für Umbauarbeiten geschaffen und andererseits lokale Klein- und Mittelbetriebe gefördert und die Schwarzarbeit vermindert“, wird betont.
04.03.2024