Informationen des Bildungsministeriums vom 16.3.2020

haende-waschen-1024x655

 

 

Informationen des Bildungsministeriums zum Schulbesuch der Volksschüler ab Montag, 16.3.2020 bis vorläufig 3.4.2020

(Stand: Samstag, 14.3.2020, 17.50 Uhr)

Ab Montag wird der Betrieb an den Schulen stark heruntergefahren. Auch Schülerinnen und Schüler von Volksschulen und der Unterstufen können bereits mit Wochenbeginn zu Hause bleiben. Das Bildungsministerium hat einen ausführlichen Antwortkatalog für Schulen und Kindergärten ausgearbeitet. Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten. 

Muss ich am Montag noch in die Schule kommen?

Nein. An berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS), AHS-Oberstufen, Berufsschulen und Polytechnischen Schulen findet kein Unterricht mehr an Ort und Stelle statt. An Volksschulen, AHS-Unterstufen und Neuen Mittelschulen (NMS) wird zwar noch unterrichtet – alle Schüler, die nicht kommen, gelten aber automatisch als entschuldigt.

 

Anmerkung der Schulleitung der VS St. Oswald:

Jene Eltern, deren Kinder ab Montag bereits zuhause bleiben, sollen bitte am Montagvormittag die Übungsmaterialien von der Schule abholen!


Sind die Schulen geschlossen?

Nein. Es ist aber (an Oberstufen ab Montag, an den anderen Schulen ab Mittwoch) unterrichtsfrei, Schularbeiten, Tests und Prüfungen entfallen. Direktoren, Lehrer und Verwaltungspersonal sind – soweit sie nicht eigenen Betreuungspflichten nachkommen müssen – normal im Dienst und stellen etwa Übungsaufgaben zusammen oder geben in den Bibliotheken Bücher aus. An Oberstufenschulen können Lehrer auch von zu Hause arbeiten. Schüler unter 14 Jahren ohne Betreuungsmöglichkeit daheim werden am Schulstandort betreut.

Gilt das auch am Nachmittag?

Ja. Die Dauer der Betreuung richtet sich nach dem Stundenplan der jeweiligen Schule. Wer für eine ganztägige Schule angemeldet ist, wird dort auch ganztägig betreut. Etwaige Rückerstattungen – weil man sein angemeldetes Kind während dieser Phase zu Hause behält – müssen mit dem jeweiligen Schulerhalter geklärt werden.

Wie sieht es in den Kindergärten aus?

Hier gilt eine analoge Regelung zu den unter 14-Jährigen. Sie bleiben weiter geöffnet – die Eltern werden aber gebeten, ihre Kinder nur dann zu bringen, wenn sie nicht daheim betreut werden können. Im verpflichtenden letzten Kindergartenjahr entfällt die Besuchspflicht.

Werden die Schultage nachgeholt?

Nein.

Müssen Schularbeiten nachgeholt werden?

Das kommt darauf an. Für die Anzahl der Schularbeiten ist je nach Schulstufe meist ohnehin nur eine gewisse Bandbreite vorgegeben. Grundsätzlich wird aber ein Nachholen angestrebt. Einschränkung: Die Schularbeiten sind dann nicht nachzuholen, „sofern dies im betreffenden Semester nicht möglich ist“, heißt es in der Leistungsbeurteilungsverordnung. Im Endeffekt kommt es also auf die Dauer des Unterrichtsentfalls an.

Wird in der unterrichtsfreien Zeit neuer Stoff durchgenommen?

Nein. Die Schüler sollen nach Klassen einheitliche Übungs- und Wiederholungsaufgaben erhalten. Möglich ist aber eine Art Vorbereitung auf neue Stoffgebiete – Schüler können also aufgetragen bekommen, sich neue Kapitel in ihren Lehrbüchern durchzulesen oder Bücher zu lesen. Diese Themen müssen dann allerdings nach der Wiederaufnahme des regulären Betriebs nochmals im Unterricht behandelt werden.

Wie kommunizieren die Schulen mit den Eltern bzw. Schülern?

Auf allen Wegen. Infos gibt es an den Volksschulen vor allem über die Mitteilungshefte, Mailverteiler der Klassenelternvertreter, WhatsApp-Gruppen oder über die Schul-Website. An den Höheren Schulen gibt es zusätzlich Plattformen wie WebUntis, über die schon jetzt etwa die Hausübungen für die einzelnen Klassen abgerufen werden können.

 

14.03.2020

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit Twitter