Tierzuchtförderung

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Tierzuchtförderung

Wie schon in den Vorjahren gehandhabt, wird aufgrund der neuen Gesetzeslage der Besamungsbeitrag für Rinder für das jeweilige Jahr nur mehr einmal – im Nachhinein – abgerechnet. Alle betroffenen Landwirte werden gebeten, in den nächsten Tagen mit den Belegscheinen und dem Ausdruck vom Landeskontrollverband NÖ bzw. mit der ausgefüllten Liste auf das Gemeindeamt zu kommen.

ACHTUNG: Eine 2. Besamung am selben oder darauffolgenden Tag darf in die Liste nicht eingetragen werden und wird auch nicht gefördert!

Für Landwirte, die keinen Ausdruck vom Landeskontrollverband besitzen, kann dieses Formulare hier herunterladen.

Datei herunterladen (64 KB) - .DOC

02.12.2014

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