Ausfolgung von hinterlegten Kennzeichen
Spätestens vor Ablauf eines Jahres müssen die hinterlegten Kennzeichentafeln wieder abgeholt werden. Sie können auch eine neuerliche Hinterlegung beantragen.
Voraussetzungen
Sie müssen Ihre Kfz-Versicherungsgesellschaft kurz vor der Wiederausfolgung der Kennzeichen darüber informieren, dass Sie die Kennzeichen wieder verwenden wollen.
Sie erhalten eine Versicherungsbestätigung, die Sie für die Ausfolgung bei der Zulassungsstelle benötigen.
Fristen
Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten.
HINWEIS
Wird die Jahresfrist überschritten und auch keine Verlängerung beantragt, erlischt die
Kfz-Zulassung.
Zuständige Stelle
Jene Zulassungsstelle, bei der die Kennzeichentafeln hinterlegt wurden
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an die Zulassungsstelle, bei der die Kennzeichentafeln hinterlegt wurden. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Nach Vorlage der Versicherungsbestätigung und den anderen erforderlichen Unterlagen werden Ihnen die Kennzeichentafeln ausgefolgt.
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Für die Ausfolgung hinterlegter Kennzeichentafeln fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlagen
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie