Sanierungsscheck 2013 bis zu € 7.000,-- Förderung

Sanierungsscheck 2013 bis zu € 7.000,-- Förderung

Der Bund fördert bei Antragstellung bis 30.9. Dämmmaßnahmen, neue Fenster und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger. 

Gefördert wird die thermische Sanierung von Gebäuden, die vor dem 1.1.1993 errichtet wurden. Dazu gehört die Dämmung der Außenwand, der obersten Geschoßdecke sowie der Tausch von Fenstern und Außentüren. Vorlaufzeit beachten! Voraussetzung für die Förderung ist ein Energieausweis. Für das Erstellen des Energieausweises und das Einholen von Kostenvoranschlägen ist mit einigem Zeitaufwand zu rechnen. Außerdem wird die Förderung nur so lange gewährt, wie Mittel vorhanden sind.

Wer ansuchen will, muss also schnell sein! Firmenunabhängige Hilfe bekommen Sie bei der Energieberatungshotline der Energie- und Umweltagentur unter der Nummer 02742 221 44. Förderhöhe bis zu 7.000 Euro Die Förderhöhe hängt von der erreichten Energieeinsparung ab. Wer seinen Heizwärmebedarf auf unter 75 Kilowattstunden pro Quadratmeter durch die Sanierung senkt, bekommt 20 Prozent der Investitionskosten und bis zu 5.000 Euro bzw. bis zu 7.000 Euro bei gleichzeitigem Tausch des Heizsystems gefördert. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. mit Umweltzeichen oder von Holzfenstern kann jeweils ein Zuschlag von 500 Euro in Anspruch genommen werden. Wer nur einen Teil des Gebäudes saniert und mindestens 30 Prozent weniger Heizenergie benötigt, bekommt bis zu 3.000 Euro gefördert. Für 20 Prozent Einsparung gibt es bis zu 2.000 Euro. Damit sollen Teilsanierungen in verschiedenen Etappen unterstützt werden.

Auch für einzelne Maßnahmen, wie zum Beispiel den Fenstertausch oder das Dämmen des Dachs oder für den Umbau des Wärmeerzeugungssystems auf erneuerbare Energieträger bekommt man im Zuge der Sanierung bis zu 2.000 Euro ausbezahlt. Bei Antragstellung bis zum 30.09.2013 und der Umsetzung der Maßnahmen bis zum 31.03.2014 erhöht sich die Förderung für die thermische Sanierung inkl. Umstellung des Wärmerzeugungssystems aufgrund des Konjunkturbonus auf bis zu 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten bzw. auf maximal 9.000 Euro. Bitte beachten Sie, dass der Förderantrag vor Umsetzung der thermischen Sanierung eingereicht werden muss.

Für von Hochwasser betroffene Privathaushalte gibt es spezielle Förderbedingungen, eine erhöhte Fördersumme von bis zu 10.000 Euro und eine Verlängerung der Fertigstellungsfrist bis zum 31.12.2014. Weitere Informationen auf der Website der Kommunalkredit.

Bei weiteren Fragen beraten wir Sie gerne persönlich: Energieberatungshotline der Energie- und Umweltagentur NÖ, Tel. 02742 221 44

Weitere Informationen auf der Website der Kommunalkredit.

vom Energiebeauftragten der Gemeinde St.Oswald Leo Baumberger

24.06.2013

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